Ruhezonen für Wildtiere (UR)

Description

Gemäss Art. 28 KJSV scheidet der Regierungsrat Schutzzonen aus, um das Wild in seinen empfindlichen Lebensräumen zu schützen. Der Schutz gilt vom 1. Dezember oder dem Vorliegen einer geschlossenen Schneedecke bis 30. April. Im Kanton Uri wurden die letzten Wildruhezonen im Jahr 2008 ausgeschieden. Besondere Hinweise zu den eidgenössischen Wildruhezonen und erlaubten Routen finden sie unter https://www.wildruhezonen.ch

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