Richtlinie Neubau Eigenheim

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Die Förderung für die Errichtung von Eigenheimen erfolgt in Form eines Darlehens des Landes Burgenland mit einer Laufzeit von 30 Jahren und ist mit 0,9 % jährlich verzinst. Die Berechnung der möglichen Förderhöhe setzt sich aus der Subjektförderung und der Objektförderung zusammen. Die Förderhöhe einschließlich aller allfälligen Bonusbeträge darf 70% der Gesamtbaukosten nicht übersteigen.

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33 https://intranet.burgenland.at/fileadmin-ifg/user_upload/Abteilung_9/Richtlinie_2025_zur_Foerderung_der_Errichtung_von_Eigenheimen_fuer_den_privaten_Wohnbau_Formatierung_nach_LABL_28112024.pdf

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