Stromversorgungssicherheit: Netzebene 7

Description

Das Modell beinhaltet alle 110 Elektrizitätsunternehmen des Kantons als Polygone der Netzebene 7. Mit der Änderung des Energiegesetzes vom 03.12.2004 wurde die Versorgungssicherheit im Stromversorgungsnetz zum Ausdruck gebracht (StromVG, SR 734.7). Die Kantone sind daher verpflichtet, Netzgebiete und deren Netzbetreiber zu nennen (Art. 5 Abs. 1 StromVG). Das Bundesmodell CH-183 verfügt über eine kantonale Erweiterung, welche im Modell AG-92 umgesetzt wird. Die kantonale Erweiterung beinhaltet Kontaktdaten über die einzelnen Elektrizitätsunternehmen (Webseite, allgemeine Telefonnummer und Email-Adresse des Unternehmens).

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