Förderrichtlinie "Offene Jugendarbeit in Gemeinden"

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Der Auftrag an offene Jugendarbeit ist ein Beitrag zur Erziehung und Bildung und Begleitung von Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben, die an traditionellen institutionellen Bildungs- und Betreuungsorten nicht erfüllt werden können.
Das Land Burgenland unterstützt die Gemeinde bei der Erfüllung dieser Aufgabe und fördert Personalkosten für offene Jugendarbeit.

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Richtlinie-OJA-Personalkosten-092025.pdf PDF Open resource

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