Richtlinie zur Förderung von Investitionen für Jugendräume

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Ausgaben für die Errichtung, Erweiterung, Sanierung oder Erhaltung sowie Einrichtung und räumliche Ausstattung von Jugendberatungsstellen, Jugendzentren, Lokalen von Jugendorganisationen, Jugendtreffpunkten und ähnlichem können auf Antrag durch nicht rückzahlbare finanzielle Mittel gefördert werden.

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33 https://intranet.burgenland.at/fileadmin-ifg/user_upload/Abteilung_9/Richtlinie-InvestitionenfuerJugendraeume.pdf

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