Referenz-Marktpreise für die gleitende Marktprämie (gemäss Art. 30aquinquies EnFV)
Description
Die Referenz-Marktpreise sind massgebend für die Festlegung der gleitenden Marktprämie
als Differenz zwischen Vergütungssatz und Referenz-Marktpreis. Der Referenz-Marktpreis für
die gleitende Marktprämie entspricht dem Referenz-Marktpreis nach Artikel 15 EnFV,
zuzüglich eines Preises für die Herkunftsnachweise.
Der Preis für die Herkunftsnachweise für Photovoltaikanlagen in der gleitenden Marktprämie
wird jeweils anhand der Preise, die in der Schweiz im Vorjahr für Herkunftsnachweise für
Photovoltaikanlagen durchschnittlich von den Netzbetreibern bezahlt wurden, berechnet. Das
BFE setzt den Preis für das ganze laufende Jahr fest.
Der Preis für die Herkunftsnachweise für Wasserkraft-, Biomasse- und Windenergieanlagen
wird anhand eines Prozentsatzes des Referenz-Marktpreises nach Artikel 15 EnFV berechnet.
Der Prozentsatz beträgt:
für Wasserkraftanlagen: 5 Prozent,
für Biomasse- und Windenergieanlagen: 10 Prozent.
Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
Publikation: jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende.
Resources
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Format |
Description |
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https://www.uvek-gis.admin.ch/BFE/ogd/125/ogd125_gmp_quartalspreise.csv |
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https://www.uvek-gis.admin.ch/BFE/ogd/125/ogd125_gmp_quartalspreise.xml |
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https://www.uvek-gis.admin.ch/BFE/ogd/125/ogd125_gmp_monatspreise.xml |
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8 |
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https://www.uvek-gis.admin.ch/BFE/ogd/125/ogd125_gmp_monatspreise.csv |
Tags
- gleitende-marktpramie
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