Pflichtsprengel Volksschule

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Ein Kind ist mit 1. September nach Vollendung des 6. Lebensjahres schulpflichtig. Das heißt, für jene Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres ihr 6. Lebensjahr vollendet haben, beginnt mit dem zweiten Montag im September die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder müssen entweder von den Eltern oder ihren sonstigen Erziehungsberechtigten bei der jeweils nach dem Schulsprengel zuständigen Volksschule zur Einschreibung vorgestellt werden.

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57 https://e-gov.ooe.gv.at/at.gv.ooe.dorisdaten/DORIS_BG/SPRENGEL_VOLKSSCHULEN.zip
57 https://e-gov.ooe.gv.at/at.gv.ooe.dorisdaten/DORIS_BG/SPRENGEL_VOLKSSCHULEN.zip
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