Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz

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Jede Universität hat gemäß § 20 Universitätsgesetz ein Mitteilungsblatt herauszugeben und im Internet auf der Homepage der Universität öffentlich zugänglich zu machen. Im Mitteilungsblatt sind insbesondere kundzumachen: 1. Satzung, Entwicklungsplan und Organisationsplan einschließlich der Personalzuordnung; 2. Eröffnungsbilanz; 3. Leistungsvereinbarung unverzüglich nach deren Abschluss, Rechnungsabschluss und Wissensbilanz unverzüglich nach deren Weiterleitung an die Bundesministerin oder den Bundesminister; 4. Verordnungen und Geschäftsordnungen von Organen; 5. Richtlinien der Leitungsorgane; 6. Curricula; 7. von der Universität zu verleihende akademische Grade sowie Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen von Universitätslehrgängen; 8. Mitteilungen an die Studierenden sowie sonstige Verlautbarungen von allgemeinem Interesse; 9. Ausschreibung und Ergebnisse von Wahlen; 10. Ausschreibung von Stellen und Leitungsfunktionen; 11. Mitglieder der Leitungsorgane; 12. Verleihung von Lehrbefugnissen; 13. Berechtigungen und erteilte Bevollmächtigungen; 14. Verwendung der Studienbeiträge; 15. Vergütung für die Mitglieder des Universitätsrats. Das Mitteilungsblatt bietet eine Suchfunktion, über die sämtliche Informationen abrufbar sind.

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