MUX

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Gemäß § 19 Abs. 1 KommAustria-Gesetz (KOG) hat die KommAustria ihre Bescheide, also auch Zulassungsbescheide für Multiplex-Betreiber, unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Daraus ableitbar ist ein aktuelles Verzeichnis zu führen und geeignet zu veröffentlichen.

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