Siedlungsschwerpunkt Mittersill Gutachten

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Gemäß § 30 (2a) ROG 2009 ist die Ausweisung der Kategorie Gebiete für den förderbaren Wohnbau nur in Siedlungsschwerpunkten zulässig. Die Stadtgemeinde Mittersill hat eine gutachterliche Feststellung des Siedlungsschwerpunktes beauftragt, da das räumliche Entwicklungskonzept der Stadt Mittersill noch auf Grundlage eines Verfahrens nach dem ROG 1998 erlassen wurde und ein Siedlungsschwerpunkt damals nicht festgelegt wurde.

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