Description
Geschützte Landschaftsteile gemäß § 11 Steiermärkisches Naturschutzgesetz. Ein Teilbereich der Landschaft, der a) das Landschafts und Ortsbild belebt, b) natur oder kulturdenkmalwürdige Landschaftsbestandteile aufweist, c) mit einem Bauwerk oder einer Anlage eine Einheit bildet oder d) als Grünfläche in einem verbauten Gebiet der Erholung dient und wegen der kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung erhaltungswürdig ist, kann zum geschützten Landschaftsteil erklärt werden.
Resources
| Name | Format | Description | Link |
|---|---|---|---|
| Download KMZ (Koordinatensystem ETRS89/WGS84) | KML | Open resource | |
| Download Shapefile (Koordinatensystem ETRS89/WGS84) | ESRI Shape | Open resource |