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Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung enthält nähere Bestimmungen über die Geschäftsführung der Gemeindevertretung. Die Geltungsdauer der Geschäftsordnung ist nicht auf die Amtsperiode einer Gemeindevertretung beschränkt. Rechtsgrundlage: § 37 Salzburger Gemeindeordnung 2019 – GdO 2019, LGBl 9/2020 (Stammfassung)
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| Name | Format | Description | Link |
|---|---|---|---|
| Geschäftsordnung der Gemeindevertretung ab 2024-11-01 | Unknown | Open resource |