Überwachungsschwerpunkt Biozide 2022-2023.

Description

Ziele der vorliegenden Studie waren die Überprüfung von ausgewählten Biozidprodukten mit desinfizierenden Wirkstoffen hinsichtlich der Einhaltung der chemikalien- und biozidproduktrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften sowie die analytische Kontrolle der am Etikett angegebenen Wirkstoffe. Alkohole, quartäre Ammoniumverbindungen, Diamin sowie Konservierungs- und ausgewählte allergene Duftstoffe wurden untersucht. Von 63 Produkten wiesen rund 8% der Proben Abweichungen zum angegebenen Wirkstoffgehalt auf. Keines der geprüften Desinfektionsmittel enthielt Methanol oder problematische Stoffe wie Parabene, Lilial oder Lysmeral. Fast alle der mit Duftstoffen versetzten Desinfektionsmittel enthielten Allergene, viele davon Kombinationen dieser Stoffe. Eine einheitliche Deklarationspflicht zur Ausweisung von allergenen Duftstoffen über die einzelnen Rechtsnormen kann den Konsument:innenschutz erhöhen. Generell ist der Einsatz von Duftstoffen für die desinfizierende Wirkung nicht erforderlich und sollte daher stark eingeschränkt werden.

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33 https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/rep0914.pdf
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