Richtlinien des Landes Burgenland zur Förderung der Burgenländischen Schulassistenz

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Die Richtlinien beinhalten Regelungen zur Förderung der Burgenländischen Schulassistenz. Schulassistenz umfasst die Hilfe zur Erziehung und Schulbildung durch Übernahme der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten, die notwendig sind, um Menschen mit Behinderungen, die eine Pflichtschule besuchen, eine ihren Fähigkeiten entsprechende Schulbildung zu ermöglichen, die sie auf Grund der Beeinträchtigung nicht selbst oder nicht ohne Hilfe erhalten können.

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33 https://intranet.burgenland.at/fileadmin-ifg/user_upload/Abteilung_6/Richtlinien_Burgenland_Foerderung-Burgenlaendischen-Schulassistenz__14___2_.pdf

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