Japankaefer Puffer AG

Description

Angepasste Pufferzone des Japankäfers (Popillia japonica) im Kanton Aargau. Der Japankäfer (Popillia japonica) gilt in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus, weshalb Melde- und Bekämpfungspflichten bestehen. Zur Eindämmung der Ausbreitung werden um die Fundorte Befallsherd (1 km Radius) und Pufferzone (6 km Radius) festgelegt. In diesen gelten strenge Vorschriften für das Herausführen und Lagern von Pflanzen- und Kompostmaterial. Das Ziel der Massnahmen ist, eine weitere Verschleppung des Schädlings zu verhindern, besonders durch Kontrolle von Pflanzentransporten und landwirtschaftlichen Produkten. Die angepasste Pufferzone im Kanton Aargau erweitert die 6 km Pufferzone "sinnvoll". Das heisst die Zone wurde um tangierende Parzellen und Nutzungsflächen topologisch sinnvoll erweitert.

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ch_ag_geo_al_JapankaeferPuffeAG Unknown Open resource
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