PLS1-V-07201/005, Verordnung Vorrangzeichen "Halt" im Zuge von div. Straßenzügen im Gemeindegebiet von Kirchstetten anlässlich einer Verkehrszeichenüberprüfung

Description

Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten verfügte gem. § 43 Abs 1 lit b der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960 aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs im Gemeindegebiet von Kirchstetten Vorrangzeichen "Halt" im Zuge von diversen Straßenzügen, anlässlich einer Verkehrszeichenüberprüfung gem. § 96 Abs 2 StVO 1960

Resources

Name Format Description Link
pls1-v-07201-005-l3bh-pl Unknown Open resource

Tags

Topics

Categories