Rahmen-Förderrichtlinien-Gesellschaft

Description

Die „Allgemeine Richtlinie für Förderungen im Hauptreferat Gesellschaft“ (ARL-HG) dient der Qualitätssicherung der Förder- und Zuschussabwicklung des Landes Burgenlands im Bereich Gesellschaft als Träger von Privatrechten und erfüllt die Transparenzvorgaben bei der jeweiligen Gewährung. Es werden Grundsätze einer transparenten, wirksamen, zielgerichteten, effizienten und gerechten Fördergewährung festgelegt. Dies dient der Verbesserung der Qualität der Förderabwicklung und erhöht die Nachvollziehbarkeit. Des Weiteren soll sie Klarheit und Einheitlichkeit über die verschiedenen Förderbereiche hinweg schaffen.

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33 https://intranet.burgenland.at/fileadmin-ifg/user_upload/Abteilung_9/Richtlinie_HR_Gesellschaft_final__1_.pdf

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