Medientransparenz Datenbekanntgabe - ab 2024

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Gemäß § 3 Abs. 3 MedKF-TG muss die KommAustria auf ihrer Website die von den Rechtsträgern für ein Halbjahr bekanntgegebenen Daten bzw. Informationen veröffentlichen. In dieser Liste sind die im Einzelnen gemeldeten Daten angeführt.

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