Richtlinien des Landes Burgenland zur Förderung von Gesundheits- oder Pflegedienstleistern im Burgenland, welche Personen im „Rahmen des Burgenländischen Anstellungsmodells zu Pflegeausbildungszwecken" angestellt haben

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Die Richtlinien regeln die Förderung des Landes Burgenland für Gesundheits- und Pflegedienstleister, die Personen im Rahmen des „Burgenländischen Anstellungsmodells zu Pflegeausbildungszwecken“ anstellen. Auszubildende in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf können dabei bereits ab Beginn ihrer Ausbildung ein Dienstverhältnis mit einem Gesundheits- oder Pflegedienstleister im Burgenland eingehen. Ziel der Förderung ist es, Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen attraktiver zu gestalten, um mehr Menschen für Gesundheits- und Pflegeberufe zu gewinnen.

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33 https://intranet.burgenland.at/fileadmin-ifg/user_upload/Abteilung_6/RL_Foerderung_Traeger_final.pdf

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