Richtlinie zur Förderung "Exkursionen zu NS-Gedenkstätten"

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Eine Schulexkursion zu einem historischen Ort der NS-Verbrechen und dadurch die Auseinandersetzung junger Menschen mit der Geschichte des Holocaust, kann auf Antrag einer burgenländischen Schule oder deren Elternvereines durch nicht rückzahlbare finanzielle Mittel durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesjugendreferat, gefördert werden.

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33 https://intranet.burgenland.at/fileadmin-ifg/user_upload/Abteilung_9/Richtlinie-ExkursionenzuNSGedenkstaetten-2022.pdf

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