Richtlinien des Landes Burgenland für die Förderung der Persönlichen Assistenz

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Diese Richtlinien beinhalten nähere Bestimmungen über Art und Ausmaß der Hilfeleistung für die Persönliche Assistenz. Die Persönliche Assistenz ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Sie umfasst Unterstützungsleistungen in unterschiedlichen Lebensbereichen, in denen der Förderempfänger auf Unterstützung angewiesen ist, weil er behinderungsbedingt gewisse Tätigkeiten nicht selbst, nicht ohne Unterstützung oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand alleine ausführen kann. Die Ziele der Persönlichen Assistenz sind die Stärkung der Selbstbestimmung, der unabhängigen Lebensführung sowie die Ermöglichung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderungen.

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33 https://intranet.burgenland.at/fileadmin-ifg/user_upload/Abteilung_6/Richtlinie_des_Landes_Burgenland_fuer_die_Foerderung_der_Persoenlichen_Assistenz__10___2_.pdf

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